Immobilien; Informationen zur Vermietung und Verpachtung durch die Gemeinde

Gemeinden können vorbehaltlich der Vorschriften des kommunalen Wirtschaftsrechts Gebäude vermieten oder Grundstücke verpachten, die sich in ihrem Besitz befinden.

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Auskünfte über gemeindeeigene Miet- bzw. Pachtobjekte erhalten Sie bei der Gemeinde.

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Ansprechpartner

Herr Christoph Haas

Liegenschaften

eMail:

Telefon: +49 6026/5004-3032

Telefax: +49 6026/5004-9319

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Infos im Akkordeon

Formulare

Es wurde keine Information zur Leistung geliefert

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Online Verfahren

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Rechtsvorschriften

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Rechtsbehelf

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Unterlagen

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