Führerschein; Einreichung des Fahrerlaubnisantrages bei der Gemeinde

Sie können Ihren Führerscheinantrag auch bei Ihrer (Wohnsitz-)Gemeinde abgeben.

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)


Für fahrerlaubnisrechtliche Angelegenheiten ist grundsätzlich die Fahrerlaubnisbehörde (= Kreisverwaltungsbehörde) Ihres Wohnortes zuständig. Sie können Ihren Führerscheinantrag jedoch nicht nur dort, sondern auch bei Ihrer Wohnsitzgemeinde abgeben. Dies kann zur Vermeidung von Verzögerungen sinnvoll sein, da die Kreisverwaltungsbehörde für die Antragsbearbeitung in der Regel Informationen der Wohnsitzgemeinde benötigt.

Weiterführende Informationen zur Beantragung einer Fahrerlaubnis finden Sie unter "Verwandte Themen". Hier finden Sie u.a. Informationen über die benötigten Unterlagen und die Kosten.

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Ansprechpartner

Frau Stefanie Bellanova

Bürgerbüro

eMail:

Telefon: +49 6026/5004-5164

Telefax: +49 6026/5004-9169

Frau Rebecca Roth

Bürgerbüro

eMail:

Telefon: +49 6026/5004-5163

Telefax: +49 6026/5004-9169

Frau Barbara Vorkauf

Bürgerbüro

eMail:

Telefon: +49 6026/5004-5166

Telefax: +49 6026/5004-9169

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Infos im Akkordeon

Formulare

Es wurde keine Information zur Leistung geliefert

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Online Verfahren

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Rechtsvorschriften

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Rechtsbehelf

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Unterlagen

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