aus dem Landratsamt

Wichtige Informationen für Besitzerinnen und Besitzer von Heizöl- verbraucheranlagen

Bei vielen privat genutzten Öltanks besteht keine gesetzlich wiederkehrende Prüfpflicht. Dennoch kann es im Laufe der Zeit durch Materialermüdung zu schweren Schäden kommen. Diese verursachen nicht nur hohe Kosten, sondern gefährden auch die Umwelt. Um diesen vorzubeugen, ist es vor allem bei älteren Tanks sinnvoll eine AwSV-Sachverständigenprüfung zu beauftragen (AwSV - Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen).  

Das Material der Behälter und andere Bauteile verändern im Laufe der Zeit ihre Eigenschaften. Heizöltanks aus z.B. Polyethylen sind für eine Nutzungsdauer von 30 Jahren ausgelegt. Daher wird dringend empfohlen nach 25 Jahren alle fünf Jahre eine AwSV-Sachverständigenprüfung durchführen zu lassen. 

Unabhängig von einer externen Prüfung sind alle Heizöltankbesitzer in der Pflicht den Tank regelmäßig zu kontrollieren. Hierbei ist bei einer Sichtkontrolle besonders auf folgende Anzeichen zu achten: 

  • Verformungen oder Risse des Tanks
  • Feuchte Stellen oder Ölflecken rund um den Tank
  • Unangenehme Ölgerüche im Raum 

Durch eine regelmäßige Kontrolle können mögliche Schäden frühzeitig erkannt und behoben sowie das Risiko von Schäden vermieden werden. 

Für Fragen steht der Fachbereich Wasser- und Bodenschutz im Landratsamt Aschaffenburg per E-Mail an oder telefonisch unter 06021/394-7221 zur Verfügung. Weitere Informationen unter www.landkreis-aschaffenburg.de/Heizölverbraucheranlagen. 

 

Pressemitteilung Landratsamt Aschaffenburg