Pflaumheim

Hinweis der Straßenverkehrsbehörde - Geschwindigkeitsbegrenzung in der Mömlinger Straße

Hinweis der Straßenverkehrsbehörde - Geschwindigkeitsbegrenzung in der Mömlinger Straße

Für die Mömlinger Straße (Kr AB 1) wird eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h angeordnet. Somit verlängert sich die bereits bestehende Geschwindigkeitsbegrenzung von der Rathausstraße bis Ortsausgang Richtung Mömlingen. Die Umsetzung sollte bis spätestens Mitte Dezember erfolgt sein.

Wir bitten alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer um entsprechende Beachtung der neuen Regelung.