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Bauförderung

Förderung von sogenannten Stecker-Solar-Anlagen

Der Markt Großostheim fördert ab dem 01.12.2022 mit seiner neuesten Förderrichtlinie die Anschaffung von sogenannten „Stecker-Solar-Anlagen“.

Nicht nur zuletzt durch die steigenden Energie- und Strompreise, ist die Stromerzeugung sowie die Suche nach potentiellen Energieeinsparungen wieder Thema in allen Medien. Durch die beispielsweise verhältnismäßig einfache Installation einer Balkon-Photovoltaikanlage kann dem durch die Erzeugung von eigenem Strom aus regenerativen Energien und die direkte Nutzung entgegengewirkt werden. Neben dem Einsparungsfaktor kann zudem noch der Schadstoffausstoß reduziert und ein Teil zur Energiewende beigetragen werden.

 

Durch die nun vom Marktgemeinderat beschlossene Förderrichtlinie werden Bürgerinnen und Bürger, im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, bei der Anschaffung von Stecker-Solar-Anlagen im Gemeindegebiet finanziell unterstützt. Da es sich bei der Förderung um eine freiwillige Leistung des Marktes Großostheim handelt, wird darauf hingewiesen, dass ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen nicht besteht.

 

Informationen rund um die Förderung sowie das Antragsverfahren finden Sie in den nachfolgenden Dateien:

Förderrichtlinie

Antrag zur Förderung einer sog. Stecker-Solar-Anlage

Auszahlungsantrag nach Erhalt eines positiven Förderbescheids sowie dem Einbau der Anlage

Rechtsbehelfsverzichterklärung

 

Ihren ausgefüllten Antrag senden Sie bitte per Mail an finanzverwaltung@grossostheim.de oder per Post an den Markt Großostheim, Finanzverwaltung, Schaafheimer Straße 63762 Großostheim. Bei Fragen wenden Sie sich gerne ebenfalls an die Finanzverwaltung unter der Telefonnummer 06026/5004-5311.

Ortsentwicklung und Städtebauförderung Großostheim

Die Städtebauförderung leistet einen bedeutenden Beitrag zur nachhaltigen städtebaulichen Erneuerung der bayerischen Städte, Märkte und Dörfer. Dazu gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen, die durch Mittel der Länder und Kommunen ergänzt werden. Die Finanzhilfen des Bundes und des Freistaats Bayern aktivieren Privatkapital in mehrfacher Höhe und tragen nachhaltig zur Sicherung von Arbeitsplätzen bei.

Lebendige Ortszentren und Projekte für den sozialen Ausgleich erfordern das aktive Handeln der Kommunen, die durch die Städtebauförderung gezielte Orts- und Stadtentwicklung betreiben können.

Hauptziele der Städtebauförderung sind:

 

  • Entwicklung und Stärkung von lebendigen und lebenswerten Ortszentren
  • Städtebauliche Maßnahmen zur Behebung sozialer Missstände
  • Erhaltung wertvoller Bausubstanz
  • Schaffung von Wohnraum im Ortskern

 

Weitere Handlungsfelder sind insbesondere Wirtschaft und Beschäftigung, Ökologie, Denkmalpflege, Kultur und Kunst, Bildung und Soziales sowie die Gleichstellung in allen Lebensbereichen.