Ob eine Genehmigung erforderlich ist und unter welchen Voraussetzungen sie erteilt wird, ergibt sich aus der jeweiligen Friedhofssatzung. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung.
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)