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Personalausweis
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Eigentumsnachweis (z. B. Grundbuchauszug, Kaufvertrag, Grundsteuerbescheid)
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ggf. Vollmacht des Grundstückeigentümers
Redaktionell verantwortlich: Markt Großostheim
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Bauakten von laufenden bauaufsichtlichen Verfahren oder abgeschlossene (archivierte) Verfahrensakten können von auskunftsberechtigten Personen eingesehen werden.
Zu einer Bauakte gehören alle Schriftstücke und Zeichnungen (insbesondere die Baugenehmigung, die genehmigten Baupläne, Flächenberechnungen, Baubeschreibung, Statik etc.), die im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben entstanden sind. In diese Bauakte können Beteiligte des bauaufsichtlichen Verfahrens Einsicht nehmen. Dies sind unter anderem die Bauherren oder die Grundstückseigentümer. Die Einsichtnahme kann bei Vorlage einer entsprechenden Vollmacht auch von Bevollmächtigten wahrgenommen werden.
Die Akteneinsicht erfolgt nach vorheriger Terminvereinbarung in den Räumen der Behörde. Eine Übersendung von Kopien der Bauantragsunterlagen kann derzeit leider nicht erfolgen.
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